Marc Jost

«Starke Familien sind der Rückhalt einer lebendigen Gesellschaft.»

Name
Marc Jost
Jahrgang
1974
Wohnort
Thun
Beruf
Theologe
Lehrer
Beauftragter Public Affairs
Evangelische Allianz
Mandate
Nationalrat
marc.jost@parl.ch
Website
https://www.marcjost.ch

Smartspider

255075100Offene Aussenpolitik Liberale Wirtschaftspolitik Restriktive Finanzpolitik Law & OrderRestriktive Migrationspolitik Ausgebauter Umweltschutz Ausgebauter Sozialstaat Liberale Gesellschaft

Politik ist kein Sonntagsspaziergang

Gemäss diesem Motto lade ich bis zu den Wahlen regelmässig zum Wandern ein. Die Berner Wanderwege haben mit der #ViaBerna eine Route in 20 Etappen vom Berner Jura bis auf den Sustenpass markiert. Ich möchte so viele Etappen wie möglich bis in den Herbst zurücklegen. Begleiten Sie mich? Dann können wir gerne über Anliegen und Fragen zur Politik in der Schweiz austauschen.
(Link: https://nationalratmarcjost.as.me/schedule.php)

In meiner Freizeit spiele ich daneben seit über 20 Jahren Volleyball, fahre Rennrad und lese gerne. Als Familie sind wir in der Kirche «BewegungPlus» in Thun aktiv engagiert.

Lebenslauf

Politik

  • Seit 2022 Nationalrat, Staatspolitische Kommission
  • 2006- 2020 Grossrat im Kanton Bern
    (ehemals Justizkommission und Sicherheitskommission, 2018 Präsident Staatspolitische Kommission)
  • 2015/16 Präsident des Grossen Rates BE
  • 2003-2007 persönlicher Mitarbeiter von Nationalrat Heiner Studer 

Tätigkeiten

Ausbildung

  • 1998-2003 Theologisches Seminar St. Chrischona (TSC), BS (BA in Theologie)
  • 1990-1995 Staatliches Lehrerseminar Spiez BE (Lehrerpatent)

Meine Vorstösse im Parlament

Seit 2022 vertrete ich die EVP Kanton Bern im Nationalrat. Dort bin ich Mitglied der Staatspolitischen Kommission (SPK), welche z.B. das Thema Stimmrechtsalter 16 oder Migrations- und Asylfragen behandelt.

Als Nationalrat kann ich zudem Vorstösse einreichen, mit denen ich gesetzliche Änderungen verlangen kann. Diese werden dann im Nationalrat behandelt und darüber abgestimmt. Nachfolgend finden Sie einige meiner Themen, die ich bisher im Nationalrat eingebracht habe.

Starke Familien durch angepasste Zulagen

Nach einer Geburt muss eine grosse Mehrheit der Familien aufgrund der teilweisen Reduzierung der Arbeitszeit von mindestens einem Elternteil einen vorübergehenden Einkommensrückgang hinnehmen, obwohl die Haushaltsausgaben durch das Empfangen eines Kindes deutlich und dauerhaft steigen. Im Durchschnitt stellt jedes Kind ein monatliches Budget von mindestens Schweizer Franken 1000 dar, wenn man die Kosten für Unterkunft, Nahrung, Pflege, Erziehung, Kleidung usw. berücksichtigt. Zu diesen Kosten kommen noch eventuelle Betreuungskosten hinzu.

Die aktuelle Teuerung trifft die Familien mit weniger Einkommen besonders hart, da die höheren Kosten für Treibstoffe, Gas, Strom, Krankenkassenprämien, Mietzinsen, etc. ihr Budget überdurchschnittlich belastet. Deshalb fordere ich mit meinem Vorstoss die Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen von Fr. 200.- (Kinderzulagen) resp. Fr. 250.- (Ausbildungszulagen) auf Fr. 250.- resp. Fr. 300.- pro Kind und Monat. Diese Erhöhung würde allen Familien helfen, unabhängig vom gewählten Betreuungsmodell.

parlament.ch

175 Jahre Bundesverfassung. Stärkung des Rechtsstaats im Parlament

Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene. Das heisst das Parlament kann Gesetze beschliessen, die eigentlich der eigenen Schweizer Verfassung widersprechen. Die Problematik ist bekannt und es wurden schon viele Anläufe genommen, das zu ändern. Die Mehrheit des Parlaments hat sich aber mehrmals entgegen der Stimmen der EVP für die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ausgesprochen.

Um verfassungswidrige Erlasse der Bundesversammlung möglichst zu vermeiden, muss die präventive Rechtskontrolle während dem Gesetzgebungsprozess verstärkt werden. Der Gesetzgeber soll seine Entscheide in voller Kenntnis der Sachlage treffen können. Und der Rechtsstaat soll gestärkt werden, ohne dass die demokratischen Prozesse eingeschränkt werden. Auch wenn der Bundesrat selber schon eine Verfassungskontrolle durchführt, kann somit bei Bedarf zusätzlich auch die Expertise des unabhängigen Gremiums im Gesetzgebungsprozess eingeholt werden. Neue Diskussionen über eine erweiterte Verfassungsgerichtsbarkeit waren bisher nicht zielführend. Daher soll der Bundesrat prüfen, wie die Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht und Völkerrecht von Erlassen der Bundesversammlung gestärkt werden kann, ohne die Kompetenzen der Bundesversammlung zu beschneiden. Dieses Postulat rührt das Gleichgewicht zwischen der legislativen und der judikativen Gewalt nicht an und stellt die beschränkte Verfassungsgerichtbarkeit nicht in Frage, so bleiben Artikel 189 Absatz 4 BV und 190 BV unverändert.

parlament.ch

Behindern zu viel Reglementierung und Fragmentierung die Energiewende?

Bis 2050 soll die Schweiz ihre Energieversorgung komplett auf CO2-neutrale Energien umgestellt haben. Dafür braucht es einen pragmatischen, einheitlichen und verständlichen Rahmen, wo sich sowohl die Kantone, als die Kunden, die Unternehmen und die Fachkräfte unkompliziert an dieser Wende beteiligen können.

Die verschiedenen Vorschriften, Strompreise und Vergütungen führen allerdings dazu, dass die Rentabilität von eigenproduzierter CO2-freier Energie (Wärme oder Strom) für Privateigentümer stark schwankt, und sich die Investition je nach Ortschaft finanziell gar nicht lohnt. In einer Studie über den Solarausbau bezeichnet deswegen die ETH Zürich die Schweiz als "Flickenteppich".

Auch kleinere und mittlere Unternehmen beschweren sich über komplizierte und fragmentierte Vorschriften, sei es um die nötigen Bewilligungen zu erhalten, die Zertifikate um ein Produkt verwenden zu dürfen oder den Aufwand, um an die Subventionen zu kommen. Dies hat nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für deren Kunden, einen Bremseffekt im Hinblick auf ihrer Teilnahme an der Energiewende und hebelt damit den Nutzen von Fördermassnahmen zum Teil sogar aus.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.

1. Wo steht die Schweiz heute im Hinblick auf ihr Ziel, die komplette Umstellung auf CO2-neutrale Energieversorgung bis 2050 zu erreichen?

2. Wie schätzt der Bundesrat die aktuelle Situation ein und was könnte vom Bund unternommen werden, damit die Reglementierungen und die Fragmentierung der Vorschriften und Marktpreise den Zubau von erneuerbaren Heizsystemen und Stromproduktions-Anlagen für private Eigentümer in der Schweiz nicht ausbremsen?

3. Wie könnte erreicht werden, dass die Arbeit der Unternehmer und deren Kunden möglichst unbürokratisch erfolgt, indem z.B. Vorschriften, IT-Systeme und Formulare der Kantone besser koordiniert und harmonisiert werden, sei es im Bereich der Anfragen für Bewilligungen, für Subventionen oder eine zentralisierte Anlaufstelle gegründet wird (OneStopShop)?

4. Wie unterstützt der Bund die Kantone dabei, dass die verschiedenen neuen Gesetzgebungen sinnvoll und koordiniert umgesetzt werden können?

5. Wie kann der Bund dazu beitragen, dass die finanziellen Anreize so gesetzt werden, dass es sich schweizweit in jeder Ortschaft lohnt, auf CO2-neutrale Energieproduktion zu setzen?

parlament.ch

Ehen, Partnerschaften und Paare stärken - davon profitiert die Gesellschaft insgesamt

Gesunde Paare bilden eine solide Grundlage für Familien und für die Gesellschaft im Allgemeinen. Sie zu stärken entspricht einem öffentlichen Interesse. Wenn es ihnen schlecht geht, hat dies zahlreiche soziale und wirtschaftliche Folgen.

Gemäss BFS (2021) hat die familiäre Situation direkte Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Haushalte. Paarhaushalte haben eine bessere finanzielle Situation und sind in der Regel zufriedener mit ihrer Situation als Alleinerziehende. Besonders alleinerziehende Mütter sind am stärksten gefährdet, in Armut zu geraten, Sozialhilfe zu beziehen und gesundheitliche Probleme zu haben. Laut einer im Auftrag des BSV durchgeführten Studie zur Bedeutung von Trennungen und Scheidungen auf die wirtschaftliche Situation der Familien (Büro BASS, Bern, 2023) verfügen getrennt lebende Eltern über geringere finanzielle Mittel.

Durch diese quantifizierte Bewertung soll das öffentliche Interesse an der Unterstützung entsprechender Haushalte steigen. Letztlich können dadurch Massnahmen ergriffen werden, welche zur Vermeidung von Trennungen beitragen, allenfalls Phasen einer Trennung besser begleitet werden und deren negative Konsequenzen vermindert werden können.

In meinem Postulat ersuche ich den Bundesrat, eine quantifizierte Abschätzung der Kosten von Scheidungen und Trennungen für die betroffenen Haushalte sowie die Gesellschaft allgemein vorzunehmen und einen Überblick über die bestehenden präventiven Massnahmen im Bereich der Unterstützung von Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Konkubinatspaaren zu erstellen.

E-Voting für Auslandsschweizer und Auslandschweizerinnen und Menschen mit Behinderung bei Wahlen und Abstimmungen

Aktuell sind ca. 220 000 Auslandsschweizer/innen in einem Stimmregister eingeschrieben und können theoretisch somit an den Nationalratswahlen - und in 13 Kantonen - auch an den Ständeratswahlen teilnehmen. In der Praxis, ist es allerdings über den üblichen brieflichen Weg für viele von ihnen schwierig oder gar unmöglich, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Bis sie über den postalischen Weg die Unterlagen bekommen und zurückschicken, sind die Auszählungen oft schon vorbei. Auch für Menschen mit Behinderung bietet das E-Voting Vorteile. Zum Beispiel kann nur so das Wahlgeheimnis für bestimmte Personen gewahrt werden. Für diese Bürger/innen, ist deshalb das E-Voting von besonderer Bedeutung.

Nachdem die Schweizerische Post ihr System überarbeitet hat und der Bund in seiner Medienmitteilung vom 3. März 2023 mitgeteilt hat, dass das System nun höchsten Sicherheitsansprüchen genüge, hat der Bundesrat darüber informiert, dass er die Grundbewilligungen für die Pilotprojekte mit elektronischer Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt hat. Zudem hat der Bundesrat informiert, dass für die Anwendung des E-Voting bei den Nationalratswahlen 2023, die Kantone separate Grundbewilligungen vom Bundesrat benötigen würden.

Ich beauftrage den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Inwiefern und in welchem Mass könnte das E-Voting System der Schweizerischen Post an den National- und Ständeratswahlen im Oktober 2023 eingesetzt werden?

2. Wäre das System in der Lage, das Elektorat der Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, zu bedienen?

3. Wie wurden die Kantone über die Möglichkeit, das E-Voting an den eidgenössischen Wahlen zu verwenden, informiert?

4. In welchen Kantonen sind am meisten Auslandsschweizer/innen registriert?

5. Wie viele Kantone haben schon eine Grundbewilligung erstellt und für welches Elektorat?

6. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten des E-Votings wurden für die Bedürfnisse von behinderten Menschen geprüft?

7. Der Bund hat hohe neue Anforderungen ans E-Voting gestellt. Unter welchen Bedingungen kann sich der Bundesrat eine Beteiligung an die Betriebskosten der Kantone vorstellen?

8. Heute muss jeder Kanton eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Post zum E-Voting abschliessen. Kann sich der Bundesrat vorstellen, der Post ein gesamt-schweizerisches Mandat zu erteilen; z.B. im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Post?

Ich kandidiere auch für den Ständerat!

Am 22. Oktober werden im Kanton Bern auch die beiden Ständeratssitze vergeben. Da ein Bisheriger zurücktritt, ist die Ausgangslage offen. Bisher ist die EVP nur im Nationalrat vertreten. Damit unsere Vorstösse und Ideen aber auch im Ständerat eine Vertretung haben, treten meine Kollegin Lilian Studer (AG), mein Kollege Nik Gugger (ZH) und ich auch für die Wahl in den Ständerat an.

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